Lüftungsanlagen sind in der heutigen Zeit für Beheizung und Belüftung von Wohnräumen eine ideale Lösung insbesondere bezüglich des Energiesparens wegen Kreuzstrom Mischung der Wärme und Kälte, sowie auch der Belüftung in Corona-Zeiten.
Risiken
In älteren Bestandsanlagen befinden sich noch vereinzelt Mineralfasermatten als Schalldämmungsmaterial und auch Asbestfaserplatten zur Brandschutzbekämpfung an den Auslässen etc. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Die Anlagen sollten diesbezüglich überprüft werden und auch nach Entfernung der vorgenannten Materialien ist eine Freimessung der Kanäle notwendig, um eventuell noch vorhandene Restfasern zu lokalisieren.
Aufgrund der bauphysikalischen Situation Lüftung – Wärme – Feuchtigkeit und Strömungsverhalten innerhalb der Rohrleitungen besteht eine große Gefahr, dass sich Keime und Bakterien in Anlagen (auch neuerer Bauart) befinden. Dies kann zu Befindlichkeitsstörungen, asthmatische Erkrankungen etc. der Raumnutzer führen.
Durch Kondensatabsetzung und Luftstaub in der Anlage können auch sehr gut Schimmelpilze wachsen. Dies bedeutet ein Risiko beim Betreiben der Lüftungsanlagen.
In der Rechtsprechung gibt es unterschiedliche Meinungen, wer für Gesundheitsgefährdung aus der Lüftungsanlage haftet. Der Betreiber, der Nutzer?
Nutzen Sie die Chance einer Lüftungsanlage – begrenzen Sie die Risiken.
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